Alumni des FKG
Mitgliedschaft
Werden Sie Mitglied im Verein der Ehemaligen und Freunde des Felix-Klein-Gymnasiums – mit einer kurzen Beitrittserklärung und einem moderaten Jahresbeitrag zur Pflege der Geselligkeit im Verein.

Mitglied werden
Die Mitgliedschaft im Verein der Ehemaligen und Freunde begründen Sie durch Ihre Unterschrift auf der Beitrittserklärung, die Sie als PDF-Datei herunterladen können.
Für die Pflege der Geselligkeit im Verein wird ein Jahresbeitrag erhoben. Der Beitrag von zurzeit 18,00 € wird zu Beginn des Kalenderjahres von Ihrem Konto eingezogen. Auszubildende und Studierende sind vom Beitrag bis zur Beendigung ihrer Berufsausbildung befreit, längstens bis zum 27. Lebensjahr.
Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum und Ihre Bankverbindung werden ausschließlich für Vereinszwecke gespeichert und entsprechend den Datenschutzbestimmungen des Bundes behandelt. Für Adressänderungen und Ähnliches nutzen Sie bitte den Änderungsantrag.
Satzung
Auszug aus der Satzung des Vereins ehemaliger Schüler und Freunde des Felix-Klein-Gymnasiums zu Göttingen e. V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Verein ehemaliger Schüler und Freunde des Felix-Klein-Gymnasiums zu Göttingen e.V.“ mit Sitz in Göttingen. Er führt die Tradition des am 25. April 1912 als „Vereinigung ehemaliger Schüler der Kaiser Wilhelm II. Oberrealschule zu Göttingen“ gegründeten Vereins fort.
§ 3 Zweck des Vereins
Der Verein bezweckt die Förderung der Erziehung und Bildung der Schüler des FKG und die Unterstützung der Belange von Schülern, Eltern und Schule in der Öffentlichkeit sowie die Pflege der Kameradschaft unter den ehemaligen Schülern und deren Verbindung zur Schule. Zur Erfüllung dieser Aufgaben unterhielt der Verein u. a. das Landheim in Eddigehausen.
§ 4 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung; er ist selbstlos tätig und nicht auf Gewinn gerichtet. Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
§ 5 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben und endet durch Tod, Austritt (nur zum Ende des Geschäftsjahres) oder Ausschluss durch den Vorstand.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus Vorsitzendem, Stellvertreter, Schriftführer und Schatzmeister, wird auf drei Jahre gewählt (Wiederwahl zulässig) und führt seine Geschäfte ehrenamtlich. Bis zu fünf Beisitzer aus Schulleitung, Kollegium, Schulträger, Schülervertretung und Ehemaligen können hinzugezogen werden.
§ 7 Mitgliederversammlung
In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Ihr obliegen u. a. Entgegennahme der Berichte, Entlastung und Wahl des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer, Festlegung der Beiträge sowie Satzungsänderungen und Auflösung.
§ 8 Förderer & § 9 Satzungsänderungen
Förderer kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Vereinszweck durch regelmäßige Zahlungen und Spenden fördert; sie haben in der Mitgliederversammlung beratende Stimme. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Dreiviertelmehrheit. Bei Auflösung fällt das Vereinsvermögen an den Schulträger, der es unmittelbar zugunsten des Felix-Klein-Gymnasiums zu verwenden hat.
Beschlossen in Eddigehausen am 27. November 1982, eingetragen am 24. Januar 1983 beim Amtsgericht Göttingen. Die vollständige Satzung steht als PDF zum Download bereit.
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